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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Folgende allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit:
GRUNDECHT für Werbung und IT-Lösungen
Mühlenstraße 24
D-83435 Bad Reichenhall
1. Allgemeines
Sämtliche Lieferungen und Leistungen der Agentur GRUNDECHT unterliegen den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Agentur GRUNDECHT. Abweichungen von unseren Bedingungen, insbesondere der Geltung von AGB des Kunden, bedürfen der ausdrücklich schriftlichen Zustimmung derAgentur GRUNDECHT.
2. Vertragsabschluß
Alle Angebote sind freibleibend. Aufträge werden mit ihrer schriftlichen Bestätigung durch die Agentur GRUNDECHT zu den nachstehenden Bedingungen angenommen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. An gegebene Angebote bleibt die Agentur GRUNDECHT maximal 14 Tage gebunden. Der Besteller ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag abzutreten oder zu übertragen.
3. Lieferung
Die von uns genannten Lieferfristen und Termine gelten ausschließlich als annährend. Eine von uns
genannte Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung
etwaiger vom Kunden zu beschaffender Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer
vereinbarten Anzahlung.
Unsere Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen sowie
beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, soweit solche Hindernisse auf die Fertigstellung oder
Ablieferung des Liefergegenstandes oder Teile desselben von Einfluss sind.
Der Versand erfolgt auf Kosten des Kunden. In jedem Fall geht die Gefahr aber auf den Kunden über,
sobald die Ware die Betriebsstelle verlässt. Dies gilt auch, wenn die Agentur GRUNDECHT den Transport
übernommen hat.
4. Zahlungsbedingungen
Alle Lieferungen und Leistungen werden zu den am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Preise der Agentur GRUNDECHT berechnet, die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten sowie der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zahlungen sind sofort ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Die Agentur GRUNDECHT behält sich vor, für Lieferungen jederzeit Vorkasse zu verlangen. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluß eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangt werden, noch nicht gelieferte zurückgehalten und die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen eingestellt werden. Diese Rechte stehen der Agentur GRUNDECHT auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechungsdatum bestehender
Forderungen gegen den Auftraggeber Eigentum der Agentur GRUNDECHT. Zur Weiterveräußerung ist
der Auftraggeber nur im Ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen
aus der Weiterveräußerung an die Agentur GRUNDECHT ab.
An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch
Eigentumsrechte übertragen.
6. Urheberrecht
Für Entwürfe, Reinzeichnungen und sämtliche Gestaltungsarbeiten der Agentur GRUNDECHT als persönliche, geistige Schöpfungen gilt das Urheberrecht. Vorschläge seitens des Auftraggebers und sonstige fördernde Maßnahmen begründen ein Miturheberrecht nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Der Agentur GRUNDECHT verbleiben die Zustimmrechte nach dem Urheberrechtsgesetz. Insbesondere kann die über den vereinbarten Rahmen hinausgehende Weiterübertragung ausschließlicher oder einfacher Nutzungsrechte an Dritte nur mit Einwilligung der Agentur GRUNDECHT erfolgen.
7. Haftung
Alle zur Bearbeitung übergegebenen Originale werden mit größter Sorgfalt behandelt. Sollte trotzdem ein
Verlust oder eine Beschädigung des Originals auf Verschulden der Agentur GRUNDECHT zurückzuführen
sein, so haftet die Agentur GRUNDECHT nur in der Höhe des Rohmaterials. Weitergehende Ansprüche aller
Art sind ausgeschlossen. Wenn Originale oder sonstige Gegenstände versichert werden sollen, hat der
Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen. Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der
gelieferten Ware sowie der Korrektur übersandten Vor-, Zwischen- und Endergebnisse in jedem Fall zu
prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Abnahme der Ware auf den Auftraggeber über.
Beanstandungen sind nur innerhalb von 3 Tagen nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel,
die bei der unverzüglichen Prüfung der Lieferung nicht zu finden sind, können nur binnen zwei Wochen
nach Abnahme geltend gemacht werden.
Bei berechtigten Beanstandungen ist die Agentur GRUNDECHT nach ihrer Wahl unter Anschluss anderer
Ansprüche zur Nachbesserung oder Ersatzliefung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des
Auftragswertes, es sei denn, es fallen Ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für
den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Haftung für
Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen.
8. Unwirksamkeit einer Klausel
Sollte eine in den AGB enthaltenen Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Laufen. Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Agentur GRUNDECHT
Stand 01.01.2007
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News
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