Gefährdungsbeurteilung (GBU) zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz – Strategie, Beratung, Umsetzung
Jedes deutsche Unternehmen muss den Prozess der Gefährdungsbeurteilung (GBU) zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz durchführen
Seit 2013 ist jedes deutsche Unternehmen gesetzlich verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) zu psychischen Belastungen am Arbeitsplatz durchzuführen (Arbeitsschutzgesetz: § 3 ArbSchG, Abs. 1).
Aus dieser Notwendigkeit heraus, haben wir uns den GBU-Prozess näher angeschaut und festgestellt, dass er ein bedeutendes Potenzial enthält, wenn die Unternehmenskultur berücksichtigt wird.
Somit haben wir den GBU-Prozess mit unserer Expertise in Unternehmenskultur, Sinn und Purpose ergänzt und optimiert
Der kulturbasierte GBU-Prozess zur psychischen Belastung am Arbeitsplatz von GrundEcht ist ein ideales Instrument, um nicht nur die psychischen Belastungen am Arbeitsplatz zu minimieren, sondern um eine Unternehmenskultur zu entwickeln, die das sinnerfüllte Arbeiten fördert und damit die Resilienz der Mitarbeiter stärkt:
- für mehr Engagement und Zufriedenheit,
- für mehr Bereitschaft für Veränderungen,
- für mehr Teamgeist und Verbundenheit zu einer gemeinsamen Kultur.
Sehr hilfreich wirken hierbei unsere Erfahrungen aus den Employer-Branding- und Corporate-Branding-Prozessen, die unserem GBU-Prozess zur psychischen Belastung am Arbeitsplatz einen umfassenden und vielschichtigen Mehrwert für Ihre Unternehmensziele bietet – weit über das betriebliche Gesundheitsmanagement hieraus.